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Kapitalgesellschaften

Buchführung

Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder AG haben eine doppelte Buchhaltung zu führen und bei Erreichen von bestimmten Umsatz- und Bilanzgrössen den Abschluss um einen Anhang und Lagebericht zu erweitern. Ferner fallen in der Regel Mehrwertsteuer-Abrechnungen an.

Steuererklärung für Gewinnsteuer und Kapitalsteuer

Unsere Kanzlei übernimmt neben der Buchführung und Mehrwertsteuer-Abrechnungen sämtliche Steuererklärungen. Die Gewinnsteuer- und Kapitalsteuererklärungen sind im Unterschied zu den Steuererklärungen von Selbständigen komplexer.

Durch die Unternehmenssteuerreformen wurden - um den Wegfalls des Holding-Privilegs auszugleichen - zahlreiche Steuervergünstigungen eingeführt. Ferner bestehen Besonderheiten wie das verdeckte Eigenkapital, der neu definierte Beteiligungsabzug und dergleichen.

Gerne übernehmen wir Ihre Steuererklärungen und sämtliche steuerlichen Verpflichtungen für Sie.

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