
Auf frühe Zahlungen der provisorischen Steuer (Zahlungen bis Juli 2024 anstelle bis Dezember 2024) gewährt der Kanton Zug neu ein Skonto von 2 Prozent. Dies aufgrund der veränderten Zins- und Wirtschaftslage.
Die Ausgleichs- und Vergütungszinsen betragen ebenfalls 2 Prozent. Ausgleichs- und Vergütungszinsen fallen an, wenn aus der definitiven Steuerrechnung eine Erstattung oder Nachzahlung resultiert. Der Verzugszins verbleibt bei 4 Prozent - der Verzugszins wird geschuldet bei Überschreiten der 30-tägigen Zahlungsfrist.
Mit der Einführung des Skonto´s beweist der Kanton einmal mehr sein Bewusstsein und seine Attraktivität für Wirtschaft und Standortförderung. Insbesondere für Unternehmen und bei hohen Steuerzahlungen ist eine frühe Entrichtung der provisorischen Steuerrechnung lohnenswert.
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