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Vereine

Besteuerung von Vereinen

Umfang der Steuerpflicht 

Der Umfang der Steuerpflicht eines Vereins hängt von Faktoren ab wie der Gemeinnützigkeit, der Verfolgung von ideellen Zwecken oder der Uneigennützigkeit. Sport- und Hobbyvereine unterliegen in der Regel der Steuerpflicht, da diese nicht uneigennützig tätig sind. 

Für steuerpflichtige Vereine beträgt die Bundessteuer 4,25% auf dem Reingewinn, wobei Gewinne unter CHF 5.000 nicht besteuert werden. Kantonal geltend bei der Gewinnsteuer Freigrenzen zwischen CHF 10.000 - CHF 20.000, wobei oft ein ermässigter Steuersatz angewendet wird. Bei der Kapitalsteuer bestehen Freigrenzen von bis zu CHF 100.000. 

Antrag auf Befreiung bei Gemeinnützigkeit

Sind die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung infolge gemeinnütziger oder öffentlicher Zwecke erfüllt, ist bei der Kantonalen Steuerverwaltung ein Antrag auf Steuerbefreiung einzureichen. Die Steuerbefreiung muss aktiv beantragt werden, ansonsten ist der Verein regulär steuerpflichtig. Die Gemeinnützigkeit ist mit geeigneten Dokumenten nachzuweisen (Statuten, Zweck, Ehrenamtlichkeit).

Besonderheiten in der Buchhaltung von Vereinen

Vereine haben eine sogenannte Spartenrechnung zu führen. Mitgliederbeiträge sind in der Regel steuerfrei. Nach Art. 66 Abs. 2 DBG (Bundesgesetz über die Direkte Bundessteuer) dürfen allgemeine Aufwände nur mit steuerpflichtigen Erträgen verrechnet werden, sofern diese die Höhe der Mitgliederbeiträge übersteigen. Dies erfordert eine Abgrenzung in der Buchhaltung zwischen Allgemeinaufwand und Aufwand, der direkt steuerpflichtigem Ertrag zugeordnet werden kann. Im Anschluss erfolgt für die Steuererklärung eine Verrechnung, sofern aus den Mitgliederbeiträgen und Allgemeinaufwänden ein Verlust resultiert. 

Vereine mit ideellen Zwecken

Verfolgt ein nicht von der Steuer befreiter Verein ideelle Zwecke, so bleibt ein Gewinn nicht steuerpflichtig, sofern dieser CHF 20.000 nicht überschreitet. Für die Kantons- und Gemeindesteuer bestehen kantonal unterschiedliche Freigrenzen.

Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb

Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb wie zum Beispiel einem Vereins-Shop, über den Artikel verkauft werden oder dem Betreiben einer Bar / eines Restaurants wie bei einem Fussballverein üblich (Clubhaus), haben insbesondere die Mehrwertsteuer zu beachten. Abhängig von Gewinnstrebigkeit gilt eine Steuerbefreiung von CHF 250.000 oder CHF 100.000.

Wir erstellen Ihre Steuererklärung

Gerne erstellen wir Ihre Vereins-Buchhaltung sowie die Steuererklärungen und stehen Ihrem Vorstand beratend zur Seite.

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