Steuererklärung Zürich
Steuererklärung für den Kanton Zürich
Ihre Einkommensteuererklärung für Zürich, Winterthur, Wetzikon, Uster und viele Orte mehr
Als Steuerberater in Zürich sind wir bestens mit den Steuergesetzen des Kantons vertraut. Der Kanton Zürich bietet steuerhohe und steuergünstige Wohnorte. Im Kantonalen Vergleich gehört Zürich zu den eher hoch besteuerten Gebieten der Schweiz. In diesem Hinblick hat der Kantonsrat ab 2024 den Steuerfuss von 99 auf 98 Prozent gesenkt.
Wir kennen die spezifischen Vorschriften und Regelungen, die für den Kanton Zürich gelten, und können Ihnen helfen, von den zahlreichen steuerlichen Privilegien des Kantons zu profitieren. Unser Ziel ist es, Ihre steuerliche Belastung zu minimieren und gleichzeitig die volle Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf und profitieren Sie von unserer effizienten Steuerberatung im Kanton Zürich mit unserem Sitz in Uster.
Steuererklärung Fristen im Kanton Zürich
Die Einkommensteuererklärung ist bis zum 31. März einzureichen. Für eine Fristerstreckung ist Ihre Wohnsitzgemeinde zuständig. Wenden Sie sich hierfür an Ihr Gemeindesteueramt. Eine Fristerstreckung bis zum 30. September kann in den meisten Gemeinden kostenfrei online beantragt werden.
Beispiele und Links:
- Zürich: Fristerstreckung bis 30. November möglich, elektronisch möglich. Gesuche darüber hinaus oder verspätete Gesuche nur möglich, wenn ausserordentliche Gründe (oder Hinderungsgründe) vorliegen.
- Winterthur: Fristertreckung bis maximal 30. November mgölich, elektronisch über das Formular
- Wetzikon: keine feste Zusage über die Dauer der Fristerstreckung. Über die eServices zu beantragen.
- Uster: Fristerstreckung bis 30. November möglich, elektronisch im Abschnitt "online Dienste" zu beantragen, bei verspäteter Beantragung über das Kontaktformular
elektronische Einreichung der Steuererklärung in Zürich
Die Zürcher Steuererklärung kann über die Webpage der Kantonalen Steuerverwaltung Zürich elektronisch eingereicht werden. Die Belege wie Lohnausweis, Belege über die Beiträge zur Säule 3a und Krankenversicherung sowie Bankauszüge für das Wertschriftenverzeichnis können ebenso elektronisch eingereicht werden. Das Ausdrucken und Einreichen einer handschriftlich unterschriebenen Quittung entfällt. Ferner muss keine Software heruntergeladen werden, wie dies in anderen Kantonen erforderlich ist. Für die Einreichung können Sie auch Ihren Zugang zu ZHServices nutzen.
Der Kanton Zürich ermöglicht uns die digitale Abwicklung Ihrer Steuererklärung:
Sie können uns die Unterlagen postalisch oder bereits als PDF-Datei per E-Mail zusenden, wir erstellen die Steuererklärung und senden Ihnen den Entwurf zu. Nach Ihrer Zustimmung können wir die Erklärung elektronisch einreichen - der Weg zur Post entfällt.
Wegleitung 2023 zur Steuererklärung des Kantons Zürich
Gerne erstellen wir Ihre Steuererklärung für den Kanton Zürich. Falls Sie nicht aus der direkten Umgebung von Uster, Wetzikon oder Zürich kommen, können Sie uns die Unterlagen einfach als PDF per E-Mail oder die Kopien postalisch zusenden. Ihr Datenschutz bleibt gewahrt.
Sofern Sie sich entscheiden, die Steuererklärung 2023 selbst auszufüllen, empfiehlt sich die Lektüre der Wegleitung. Als Ausfüllhilfe zu den Steuerformularen wird jährlich eine Wegleitung mit Tipps und Anregungen veröffentlicht:
Wegleitung Steuererklärung Zürich