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Steuererklärung Zug

Steuererklärung für den Kanton Zug

Ihre Steuererklärung für Zug, Cham, Steinhausen, Walchwil, Unter- und Oberägeri

Als Steuerberater in Zug sind wir bestens mit den Steuergesetzen des Kantons vertraut. Unsere Niederlassung befindet sich in Steinhausen, Zug.

Der Kanton Zug ist international für seine Standortattraktivität und günstigen Steuerregeln bekannt. Mit seinen niedrigen Steuersätzen und privilegierten Regelungen hat Zug eine wettbewerbsfähige Position als Steuerstandort eingenommen. Kürzlich wurde das kantonale Steuergesetz von Zug erneut revidiert, um die steuerlichen Vorteile noch weiter zu verbessern.

Die jüngste Gesetzrevision des kantonalen Steuergesetzes von Zug hat dazu beigetragen, das wirtschaftliche Klima des Kantons weiter zu stärken. Eine der wesentlichen Änderungen ist die Erhöhung des steuerlichen Freibetrags und steuerlicher Abzüge. Dies bedeutet, dass mehr Personen von einer reduzierten Steuerlast profitieren können.

Wir kennen die spezifischen Vorschriften und Regelungen, die für Zug gelten, und können Ihnen helfen, von den zahlreichen steuerlichen Privilegien des Kantons zu profitieren. Unser Ziel ist es, Ihre steuerliche Belastung zu minimieren und gleichzeitig die volle Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

Zudem ist unser Schwerpunkt das internationale Steuerrecht: Ausländische Unternehmen, die ihre Holding in Zug ansiedeln möchten, wie auch Privatpersonen mit Anteilen an ausländischen Unternehmen, beraten wir gerne. Doppelbesteuerungsabkommen, das deutsche Außensteuergesetz, Wegzugsbesteuerung und dergleichen runden unsere Expertise ab.

Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf und profitieren Sie von unserer effizienten Steuerberatung in Zug.

Steuererklärung Fristen im Kanton Zug

Die Einkommensteuererklärung ist bis zum 30. April einzureichen. Eine Fristerstreckung (Formular Fristerstreckung Zug) bis zum 31. Dezember kann kostenfrei online beantragt werden. Fristverlängerungen bis 31. Dezember werden automatisch gewährt. Fristerstreckungen darüber hinaus sind schriftlich mit Begründung bei der Steuerverwaltung Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen. Es wird eine Gebühr von CHF 35,00 erhoben.

Die Gewinnsteuer- und Kapitalsteuererklärungen für Unternehmen sind bis zum 30. September einzureichen. Eine Fristerstreckung (Formular Fristerstreckung Zug) bis zum 31. März des Folgejahres kann kostenfrei online beantragt werden. Fristerstreckungen darüber hinaus sind schriftlich mit Begründung bei der Steuerverwaltung Zug, Juristische Personen, Postfach, 6301 Zug einzureichen. Es wird eine Gebühr von CHF 35,00 erhoben.

elektronische Einreichung der Steuererklärung in Zug

Die Zuger Steuererklärung kann mit der Software eTax.Zug elektronisch eingereicht werden. Die Belege wie Lohnausweis, Belege über die Beiträge zur Säule 3a und Krankenversicherung sowie Bankauszüge für das Wertschriftenverzeichnis können ebenso elektronisch eingereicht werden. Das Ausdrucken einer handschriftlich unterschriebenen Quittung entfällt. Wir arbeiten mit eTax.Zug, da die Software direkt vom Kanton Zug entwickelt wurde, verlässlich und verständlich ist.

Zudem ermöglicht die Software die digitale Abwicklung Ihrer Steuererklärung:

Sie können uns die Unterlagen postalisch oder bereits als PDF-Datei per E-Mail zusenden, wir erstellen die Steuererklärung und senden Ihnen den Entwurf zu. Nach Ihrer Zustimmung können wir die Erklärung elektronisch einreichen - der Weg zur Post entfällt.

Wegleitung zu der Steuererklärung 2023 im Kanton Zug

Gerne erstellen wir Ihre Steuererklärung für den Kanton Zug. Unabhängig ob Stadt Zug, Walchwil, Cham, Steinhausen oder Unter-/Oberägeri, Sie können uns die Unterlagen einfach als PDF per E-Mail oder die Kopien postalisch zusenden. Ihr Datenschutz bleibt gewahrt.

 

Sofern Sie sich entscheiden, die Steuererklärung 2023 selbst auszufüllen, empfiehlt sich die Lektüre der Wegleitung. Als Ausfüllhilfe zu den Steuerformularen wird jährlich eine Wegleitung mit Tipps und Anregungen veröffentlicht:

 

Wegleitung Steuererklärung Zug

Neues aus der Kantonalen Steuerverwaltung Zug

Skonto ab 2024

Auf frühe Zahlungen der provisorischen Steuer (Zahlungen bis Juli 2024 anstelle Dezember 2024) wird neu ein Skonto von 2 Prozent gewährt. Die Ausgleichs- und Vergütungszinsen betragen ebenfalls 2 Prozent (Zins auf Steuernachzahlung / -Erstattung der definitiven Steuerrechnung). Der Verzugszins verbleibt bei 4 Prozent (geschuldet bei Überschreiten der 30-tägigen Zahlungsfrist).

Steuerzahlungen in Bitcoin & Ethereum

Seit Mai 2023 können Steuerzahlungen bis 1,5 Millionen CHF in Bitcoin oder Ethereum geleistet werden. Bisher war nur die Zahlung von Steuern bis 100.000 CHF in Bitcoin oder Ethereum möglich. Für die Unternehmen im Blockchain Bereich ist dies eine enorme Entlastung, müssen nicht erst Kryptowährungen in CHF verkauft werden, um Steuerzahlungen zu begleichen.

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