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Buchführung für
Selbständige
Buchführung
Steuererklärung für Selbständige und Gewerbe
Unsere Kanzlei übernimmt neben der Buchführung und Mehrwertsteuer-Abrechnungen sämtliche Steuererklärungen. Im Unterschied zum Angestellten sind Hilfsblätter auszufüllen, die Wissen zu Eigenkapital, Zinsberechnungen und dergleichen erfordern. Sofern Ihr Treuhänder die Buchhaltung führt, können wir auf dessen Grundlage die Steuererklärung erstellen. Falls noch kein Buchhalter besteht, übernehmen wir auch gerne die Buchhaltung, um eine einheitliche Bearbeitung zu gewährleisten.
Sozialversicherungspflicht
Bitte beachten Sie, dass die Einkünfte bei selbständiger Tätigkeit in der Regel der Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegen.
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