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Buchführung

Buchführung

Für selbständig Erwerbende und Gewerbebetriebe fallen neben der Steuererklärung Buchhaltungs und Aufzeichnungspflichten an. Wir unterstützen Selbständige und Gewerbe (Einzelunternehmen, Personengesellschaften) in allen steuerlichen Belangen.

Wir erstellen Ihre Buchhaltung und Mehwertsteuer-Abrechnungen für Sie. In der Regel sind die ordnungsgemässen Prinzipien der doppelten Buchführung zu beachten. Laut Art. 957 Abs. 2 Nr. 1 OR können Einzelunternehmer und Personengesellschaften mit weniger als CHF 500.000 Umsatz im letzten Geschäftsjahr eine vereinfachte Buchführung tätigen.

Eine vereinfachte Buchführung bedarf:

- einer Aufzeichnung über die Ausgaben

- einer Aufzeichnung über die Einnahmen

- einer Aufzeichnung über die Vermögensverhältnisse (Eigenkapital, Entnahmen, Einlagen)

- sonstige, besondere Verzeichnisse (z.B. Abschreibungstabellen)

Die Unterlagen sind der Steuererklärung beizulegen.

Steuererklärung für Selbständige und Gewerbe

Unsere Kanzlei übernimmt neben der Buchführung und Mehrwertsteuer-Abrechnungen sämtliche Steuererklärungen. Im Unterschied zum Angestellten sind Hilfsblätter auszufüllen, die Wissen zu Eigenkapital, Zinsberechnungen und dergleichen erfordern. Sofern Ihr Treuhänder die Buchhaltung führt, können wir auf dessen Grundlage die Steuererklärung erstellen. Falls noch kein Buchhalter besteht, übernehmen wir auch gerne die Buchhaltung, um eine einheitliche Bearbeitung zu gewährleisten.

Sozialversicherungspflicht

Bitte beachten Sie, dass die Einkünfte bei selbständiger Tätigkeit in der Regel der Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegen.

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