Der Eigenmietwert ist ein Konzept in der Schweiz, das sich auf die steuerliche Behandlung von selbstgenutztem Wohneigentum bezieht. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um eine fiktive Mieteinnahme, die dem Eigentümer zugerechnet wird, wenn er selbst in seinem Haus oder seiner Wohnung wohnt.
Der Eigenmietwert wird als Einkommen behandelt und unterliegt der Einkommenssteuer. Die Berechnung des Eigenmietwerts erfolgt anhand eines festgelegten Prozentsatzes des amtlichen Steuerwerts des Gebäudes und des Grundstücks. Dieser Prozentsatz variiert je nach Kanton und kann zwischen 50% und 80% liegen. Die genaue Höhe des Eigenmietwerts hängt auch von anderen Faktoren ab, wie beispielsweise der Grösse der Wohnfläche und dem Zustand des Gebäudes.
Im Gegenzug kann der Liegenschaftsunterhalt abgezogen werden, entweder als Pauschale ohne Nachweis der effektiven Kosten oder als Abzug der tatsächlich angefallenen Kosten (Liegenschaftskostenverordnung, SR 642.116).
Das Parlament hat sich in den vergangenen Jahrzehnten öfters mit der Abschaffung des Eigenmietwerts befasst, sich aber nie festgelegt. In den letzten Monaten kamen Nationalrat und Ständerat überein, den Eigenmietwert abzuschaffen. Bis die Abschaffung des Eigenmietwerts eintritt, dürfte aber noch Zeit verstreichen - die Räte müssen sich noch in diversen Punkten einig werden. So herrscht noch Unklarheit, in welchem Umfang die Hypothekarzinsen künftig noch abzogen werden können. Ferner werden Zweitliegenschaften weiterin mit dem Eigenmietwert belastet - die Abschaffung soll nur für den Hauptwohnsitz gelten.
Für viele Hausbesitzer stellt der Eigenmietwert eine Belastung dar, da er die Steuern erhöht und somit zu höheren Kosten führt. Eine Abschaffung des Eigenmietwerts führt für viele zu einer lang ersehnten, steuerlichen Entlastung. Es bleibt abzuwarten, bis wann das Parlament die Einzelheiten regelt und ab wann die Abschaffung rechtskräftig wird.
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