Mit Volksabstimmung vom 26. November 2023 haben knapp über
72 Prozent der Zuger Stimmbevölkerung die achte Revision des kantonalen Zuger Steuergesetzes angenommen.
Damit wird die wirtschaftliche Standortattraktivität weiter gefördert. Die Senkungen bestehen aus:
Erhöhung der Abzüge für Kinderbetreuung
Senkung des Tarifs der Vermögenssteuer um ca. 15% und Verdoppelung der Freibeträge
Senkung des Tarifs der Einkommensteuer
Gemeinden müssen künftig keinen Beitrag mehr zum Nationalen Finanzausgleich (NFA) leisten
Die Steuerrevision entlastet bewusst vorwiegend Einzelpersonen, da Unternehmen bereits im Rahmen der Unternehmenssteuerreform STAF aus dem Jahr 2019 entlastet wurden. Die Unternehmenssteuerreform führte zu:
Wegfall des Holdingprivilegs. Beteiligungserträge sind aber weiterhin im Rahmen des Beteiligungsabzugs weitgehend steuerfrei
Einführung von Abzügen für sog. Patentboxen
Einführung von Abzügen für Forschung und Entwicklung
Übergangsregel: Für den Wechsel vom Holdingprivileg zur ordentlichen Besteuerung kann ein sog. step-up für stille Reserven geschaffen werden, der steuerneutral ist
Die neuen Steuerentlastungen vom 26. November 2023 senken die persönliche Steuerlast und somit auch den Kanton Zug für die steuerliche Ansässigkeit von Geschäftsinhabern, Anteilsinhabern und Holdings.
Gerne beraten wir Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung oder hinsichtlich Zuzugs nach Zug.
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