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Zug beschliesst weitere Steuersenkungen

Updated: Jan 23

Taschenrechner der Steuerentlastung anzeigt

72 Prozent der Zuger Stimmbevölkerung die achte Revision des kantonalen Zuger Steuergesetzes angenommen.


Damit wird die wirtschaftliche Standortattraktivität weiter gefördert. Die Senkungen bestehen aus:


  • Erhöhung der Abzüge für Kinderbetreuung

  • Senkung des Tarifs der Vermögenssteuer um ca. 15% und Verdoppelung der Freibeträge

  • Senkung des Tarifs der Einkommensteuer

  • Gemeinden müssen künftig keinen Beitrag mehr zum Nationalen Finanzausgleich (NFA) leisten


Die Steuerrevision entlastet bewusst vorwiegend Einzelpersonen, da Unternehmen bereits im Rahmen der Unternehmenssteuerreform STAF aus dem Jahr 2019 entlastet wurden. Die Unternehmenssteuerreform führte zu:


  • Wegfall des Holdingprivilegs. Beteiligungserträge sind aber weiterhin im Rahmen des Beteiligungsabzugs weitgehend steuerfrei

  • Einführung von Abzügen für sog. Patentboxen

  • Einführung von Abzügen für Forschung und Entwicklung

  • Übergangsregel: Für den Wechsel vom Holdingprivileg zur ordentlichen Besteuerung kann ein sog. step-up für stille Reserven geschaffen werden, der steuerneutral ist


Die neuen Steuerentlastungen vom 26. November 2023 senken die persönliche Steuerlast und somit auch den Kanton Zug für die steuerliche Ansässigkeit von Geschäftsinhabern, Anteilsinhabern und Holdings.


Gerne beraten wir Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung oder hinsichtlich Zuzugs nach Zug.

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